Gleichbehandlung

 

HartzIV-Empfänger sind sowohl Personen, die nach einem 40jährigen Arbeitsleben kurz vor der Rente ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ihnen betriebsbedingt gekündigt wurde, als auch Schulabgänger, die noch nie in ihrem Leben gearbeitet haben, auch unabhängig davon, wie groß ihre Chancen sind, einen Arbeitsplatz zu finden oder erneut ins Arbeitsleben zurückzufinden. Menschen in völlig unterschiedlichen Lebenslagen werden gleichgestellt und gleichbehandelt. Bei der Praxisgebühr spielt es keine Rolle, ob jemand 50.000 € Monatsgehalt  empfängt und also die zehn € gar nicht spürt, oder ob jemand HartzIV empfängt und nur soviel zur Verfügung hat, daß mit zehn € für Lebensmittel für eine ganze Woche auskommen muß. Statistiken warten mit zahlen auf, die als Durchschnittswerte erhoben werden. Wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt wird, weil jemand bei einer Kontrolle in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, spielt es für den Angestellten am Schalter der zuständigen Behörde keine Rolle, ob es sich um einen Jugendlichen handelt, der es darauf anlegt, schwarz zu fahren und sich einen Sport daraus macht, nicht erwischt zu werden, oder ob es sich um einen gehbehinderten Rentner handelt, der es aufgrund seines beschwerlichen Alltags versäumt hat, sich nach Monatsende eine neue verbilligte Monatskarte zu besorgen. Dann heißt es, aus Gründen der Gleichbehandlung könne man keine Ausnahme machen. Die Schnösel, die für eine solche Gerechtigkeit verantwortlich sind, sollte man wie Läuse behandeln und sie zertreten.

 

Mittwoch, 9. Februar 2011

 
 
Erstellt auf einem Mac

Weiter >

< Zurück